KTQ®
für Krankenhäuser, Rehakliniken, Alternative Wohnformen (Pflege)
Der Gesetzgeber und die Interessenpartner fordern ein internes Qualitätsmanagement, welches den Besonderheiten des Gesundheitswesens hinreichend gerecht wird.
So sieht bspw. das SGB V nicht nur eine Verpflichtung zur Qualitätssicherung vor, sondern es erwartet von den zugelassenen Krankenhäusern die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements. Gleiches hat der gemeinsame Bundesausschuss SGB XI im für die Altenpflegeeinrichtungen beschlossen. Rehabilitationseinrichtungen werden durch den Gesetzgeber seit der Gesundheitsreform 2007 zu einer Zertifizierung verpflichtet.
Mit einer Zertifizierung nach KTQ® erhalten Sie den Nachweis darüber, dass Sie diese Anforderungen erfüllt haben.
Es sind jedoch nicht nur bestehende Gesetze und Verordnungen, die eine Zertifizierung nach KTQ® sinnvoll machen. Ebenso wichtig sind die Vorteile, die Sie durch den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems mit anschließender Zertifizierung erhalten:
- Optimierung der Leistungserbringung durch Optimierung der internen und externen
- Prozesse
- Förderung des internen Qualitätsmanagements
- Transparenz der Leistungen
- vermehrte Kundenorientierung / -bindung (extern und intern)
- Wettbewerbsvorteile
Durch die externe Zertifizierung sind Sie in der Lage, auf Basis des jeweils geltenden Anforderungskataloges Ihr Qualitätsniveau realistisch einzuschätzen.
Die QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH begleitet Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen (alternative Wohnformen) bei der Zertifizierung nach dem KTQ®- Modell.
Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Die für Ihr Krankenhaus passende Vorgehensweise finden Sie im Downloadbereich.

